Über uns

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Aufbau, die Struktur und die Arbeitsweise der LAG Begegnungsland Lech-Wertach.

Das LAG-Gebiet

Das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Begegnungsland Lech-Wertach liegt zwischen den Städten Augsburg und Landsberg am Lech. Es umfasst eine Fläche von 301,16 km² und zählt ca. 91.000 Einwohner. Die östliche Grenze bildet der Lech mit seinen anschließenden Flächen, im Westen findet die Abgrenzung auf der Staudenplatte statt.

Entsprechend des LEADER-Gedankens macht die LAG nicht an administrativen Grenzen Halt. So umfasst das Gebiet des Begegnungslandes Lech-Wertach sowohl Gemeinden des Landkreises Augsburg (Regierungsbezirk Schwaben), als auch eine Gemeinde des Landkreises Landsberg am Lech (Regierungsbezirk Oberbayern) – die LAG überschreitet also sowohl Landkreis- als auch Regierungsbezirksgrenzen. Zum Landkreis Augsburg zugehörig sind die Kommunen Bobingen, Graben, Großaitingen, Hiltenfingen, Kleinaitingen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Langerringen, Oberottmarshausen, Schwabmünchen, Untermeitingen und Wehringen. Im Landkreis Landsberg a. Lech liegt die Gemeinde Obermeitingen.

Die Regionalentwicklung

Die Regionalentwicklung Begegnungsland Lech-Wertach hat die Aufgabe, die in der Region erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie, welche sich in Entwicklungs- und Handlungsziele untergliedert, mittels Projekten und Maßnahmen umzusetzen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das bottom-up-Prinzip, also die Akteursbeteiligung. Mittels LEADER können diese Projekte gefördert werden.

Von der Idee zum Projekt

Projektbeschreibung Begegnungsland

Zur lokalen Entwicklungsstrategie 2014 – 2020/22

Entscheidungsgremium

Das Entscheidungsgremium ist das nach LEADER vorgeschriebene Organ zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der LES. Es wird von der Mitgliederversammlung gewählt und muss mindestens 14 stimmberechtigte Mitglieder umfassen. Es verfügt derzeit über 34 Mitglieder (mit je einem Vertreter), wobei 13 der öffentlichen Hand entstammen. 21 Mitglieder sind WISO-Partner oder natürliche Personen. Alle Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind ordentliche Mitglieder des Vereins. Keine Interessensgruppe vereint mehr als 49 % der Stimmenanteile auf sich, dieses Quorum ist auch bei Abstimmungen einzuhalten. Die Mitglieder des Organs sind von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Das Entscheidungsgremium hat am 20.11.2014 eine eigene Geschäftsordnung beschlossen zur Regelung des Projektauswahlverfahrens. Neben weiteren bestehen die Aufgaben des Entscheidungsgremiums in erster Linie in der Ausführung des Projektauswahlverfahrens nach LEADER, der Festlegung von Förderprioritäten, Mitarbeit bei der Bearbeitung und der Fortschreibung des Aktionsplans, des Monitorings und der Evaluierungsvorhaben nach Vorlage durch das LAG-Management und der Bewertung von Maßnahmen bzgl. ihrem Beitrag zur Erreichung der lokalen Entwicklungsstrategie. Sitzungen und Entscheidungen werden im Vorfeld und Nachgang transparent auf der LAG-Homepage veröffentlicht.

Vorstand

Der Vorstand verfügt über einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, einen Schatzmeister, einen Schriftführer, acht Beisitzer und zwei kooptierte Mitglieder – die beiden Kassenprüfer. Somit soll ein Höchstmaß an Transparenz bei finanziellen Entscheidungen gegenüber der jährlich stattfindenden Kassenprüfung gewährt werden. Die ordentlichen Vorstandsmitglieder sind alle Vertreter der Mitgliedskommunen, um einen permanenten interkommunalen Austausch gewährleisten zu können. Der Vorstand wie auch die Kassenprüfer sind von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Der Vorstand erledigt alle Vereinsgeschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind und führt die Vereinsgeschäfte, kann solche Aufgaben allerdings auch an die Geschäftsführung übertragen. In der Regel bestellt der Vorstand die Mitglieder des Fachbeirats und der Arbeitskreise. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn fünf Vorstände anwesend sind. In der Regel sind die Sitzungen öffentlich und werden im Sinne der Transparenz im Vorfeld bekanntgegeben und ihre Ergebnisse im Nachhinein auf der Homepage kommuniziert.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Grundsätze der Vereinsarbeit und wählt die Mitglieder des Vorstands und des Entscheidungsgremiums sowie die Kassenprüfer. Des Weiteren beschließt sie über Satzungsänderungen, den Geschäftsbericht und die LEADER-bezogenen Berichte (Monitoring, Evaluierung), die Entlastung des Vorstands, die Mitgliedschaft in anderen Organisationen, den Ausschluss von Mitgliedern und die Auflösung des Vereins. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand unter Einhaltung der Ladefrist von zwei Wochen einberufen und die Sitzung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden.

Fachbeirat

Der Fachbeirat besteht aus 14 vom Vorstand bestimmten Mitgliedern. Zu jedem relevanten LES-Themenbereich ist mindestens eine Vertretung einer geeigneten Institution berufen worden. Das ALE Krumbach und das AELF Augsburg vertreten die Interessen der Dorferneuerung, ILE und der Landwirtschaft. Die Regierung von Schwaben ist für die Themen Bau, Naturschutz/Umweltschutz, Wirtschaft und Tourismus und Vergaben berufen, das Landratsamt Augsburg betreut im Fachbeirat die Themen Soziales (Inklusion, Generationen, Frauen), Wirtschaftsförderung, Klimaschutz. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die Regio Augsburg Tourismus GmbH, das Regionalmanagement A³ und der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund ist ebenfalls vertreten. Der Fachbeirat unterstützt den Vorstand und das Entscheidungsgremium fachlich beratend bei der Entscheidungsfindung zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen. Die Mitglieder des Fachbeirats haben kein Stimmrecht. Die Vertreter können vom Vorstand auch wieder abberufen werden, die Mitglieder des Gremiums sollen sich vorwiegend aus öffentlichen Institutionen oder Träger öffentlicher Belange rekrutieren.

Arbeitskreise

Die Arbeitskreise werden durch Beschluss des Vorstands eingerichtet. Die Arbeitskreise unterstützen und vertiefen die Arbeit des Vereins. Mitglieder der Arbeitskreise können auch Nichtmitglieder des Vereins werden. Es kann ein Leiter von den Arbeitskreismitgliedern bestimmt werden, der Ansprechpartner für den Vorstand und die Geschäftsführung ist. Entsprechend der Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht der vergangenen Förderperiode werden die Arbeitskreise projektbezogener aufgestellt, um die Umsetzung der LES-Ziele stärker unterstützen zu können. Denn nur bei konkreten Umsetzungshorizonten konnten bisher Mitglieder zum aktiven Engagement gewonnen werden. Aktuelle Informationen zu Arbeitskreisen erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

Geschäftsführung und Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist im „955 – regionaler Informations- und Präsentationspavillon“ in Königsbrunn angesiedelt und zuständig für das LAG-Management. Das LAG-Management koordiniert die Arbeit der LAG-Gremien, bereitet Sitzungen vor und ist Ansprechpartner für LEADER-Projektinteressenten im LEADER-Gebiet. Ebenso erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen LEADER-Koordinator.  Der Geschäftsführer ist kooptiertes Vorstandsmitglied und handelt nach den Weisungen des Vorstands. In jeder Mitgliedskommune sind zusätzlich in den Rathäusern Begegnungsstellen mit Ansprechpartnern für die Bevölkerung eingerichtet, um die Öffentlichkeit für die Themen der LAG und LEADER vor Ort sensibilisieren zu können. Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Kommunen im Begegnungsland Lech-Wertach